Leinenpflicht

Durch unsere Kleingartenkolonie führt ein öffentlicher Weg,
der Tag und Nacht geöffnet ist.
Natürlich wird der Weg auch von vielen Hundebesitzern für ihre Spaziergänge genutzt.
Und nicht nur von Gartenfreunden.
Manche Kleingärtner ließen ihre Hunde auf den Wegen frei laufen, so als wären sie vom Leinenzwang ausgenommen.

Dass wir hier freilaufenden Kindern den Vorzug geben, ist wichtig.

Zum Schutz der Kinder.
Möchten wir noch einmal darauf aufmerksam machen.

Natürlich steht es den Kleingärtnern frei, den Hund in ihrem eigenen Garten frei laufen zu lassen, solange sie sicher sein können, dass der Hund nicht über den Zaun springt.
Alle Tiere sind gern gesehen.
Nur die Regel mit der Leine sollte bitte beachtet werden.
Egal ob großer oder kleiner Hund.